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Steuerberatung


Seien wir ehrlich: niemand mag Steuererklärungen.
Nicht allein, weil man am Ende Steuern zahlen muß. Sondern auch, weil im Dschungel des deutschen Steuerrechts die Abgabe der Erklärung nicht gerade ein Spaziergang ist.
Wir führen Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen sicher und zuverlässig durch diesen Urwald. Wir beraten Sie dabei, wie Sie für sich oder Ihr Unternehmen die gegebenen steuerlichen Möglichkeiten sinnvoll ausnutzen. Dazu gehört die Analyse vorhandener Kosten und Verfahren ebenso wie die Beratung bei Entscheidungen über Rechtsform oder betriebliche Organisation.
Privatpersonen beraten wir etwa bei der Einkommensteuer mit der gleichen Sorgfalt wie Handwerksbetriebe oder mittelständische Unternehmen.

Unser Leistungsspektrum in der Steuerberatung:

Steuerliche Beratung:

  • Analyse vermeintlich privater Kosten unter dem Aspekt betrieblicher oder teilweise betrieblicher Veranlassung
  • Hinweis auf die Möglichkeiten des Ansatzes von Pauschalen
  • Beratung zu Auswirkungen betrieblicher und privater Entscheidungen auf die Höhe Ihrer Ertragssteuern
  • Check von Finanzierungs-Alternativen in Bezug auf ihre steuerlichen Auswirkungen
  • Vergleich der Steuerbelastung bei unterschiedlichen Veranlagungsformen (bei jeder Einkommensteuer-Erklärung selbstverständlich)
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Betriebsaufspaltung
  • Wahl bzw. Veränderung der Rechtsform
  • Gestaltung von Verträgen (Leasingverträge, Geschäftsführerverträge, aber auch Verträge zwischen nahestehenden Personen u.v.a.)

Bilanzierung:

  • Erstellung von Handelsbilanzen
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbHs

Steuererklärungen:

  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Einkommensteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen (gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften bei Personengesellschaften)
  • Erbschaftsteuererklärungen

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG:

  • für Freiberufler
  • für kleinere Unternehmen
  • Erstellung des vereinfachten Jahresabschlusses
  • Erstellung aufgrund vorgelegter oder selbst erstellter Buchführung
  • Überprüfung der Erfüllung aller Aufzeichnungspflichten
  • auf Wunsch Prüfung der Ordnungsmäßigkeit aller Belege

Überschussermittlungen aus anderen Einkunftsarten:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen
  • nichtselbständige Arbeit
  • Sonstige Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Hessen) verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Hessen. Berufsrechtliche Regelungen